Wissenswertes

Häufige Fragen

Alles, was Sie über Fahrzeugwartung, Inspektionen und unsere Leistungen wissen möchten.

Wartung & Ölservice

Bei modernen Fahrzeugen mit Longlife-Öl sind Intervalle von 15.000 bis 30.000 km üblich. Ältere Fahrzeuge oder solche mit häufigem Kurzstreckenbetrieb sollten alle 10.000 km oder einmal jährlich einen Ölwechsel erhalten. Wir prüfen den individuellen Bedarf Ihres Fahrzeugs und geben eine auf Ihr Nutzungsprofil abgestimmte Empfehlung.

Eine vollständige Inspektion umfasst: Motoröl und alle Betriebsflüssigkeiten, Bremsanlage, Reifenzustand und -druck, Beleuchtung, Batterie, Luftfilter, Innenraumfilter, Fahrwerk und Lenkung, Abgasanlage sowie eine OBD-Diagnose. Alle Ergebnisse werden dokumentiert und mit Ihnen besprochen.

Nein. Laut EU-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) darf die Herstellergarantie nicht daran geknüpft sein, dass Wartungsarbeiten ausschließlich in Markenwerkstätten durchgeführt werden – sofern die Arbeiten fachgerecht und mit zugelassenen Ersatzteilen erfolgen. Wir erfüllen diese Voraussetzungen vollständig und dokumentieren alle Arbeiten ordnungsgemäß.

Reifen & Saisonwechsel

In Österreich gilt die Faustregel „O bis O" – von Oktober bis Ostern. Sobald die Temperaturen dauerhaft unter 7°C fallen, bieten Winterreifen deutlich bessere Haftungseigenschaften. Wir empfehlen, den Reifenwechsel frühzeitig zu vereinbaren, da die Nachfrage im Oktober und November besonders hoch ist.

In Österreich ist gesetzlich eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm für Sommerreifen und 4 mm für Winterreifen (bei Winterreifenpflicht) vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir jedoch, Sommerreifen ab 3 mm und Winterreifen ab 4 mm zu erneuern, da die Fahreigenschaften bei geringerer Profiltiefe deutlich nachlassen.

Ja, wir bieten eine professionelle Reifeneinlagerung in unserem klimatisch optimierten Lager an. Die Reifen werden gereinigt, auf Schäden geprüft und fachgerecht eingelagert. Beim nächsten Saisonwechsel stehen sie sofort zur Verfügung. Fragen Sie uns nach den aktuellen Konditionen.

Diagnose & §57a Begutachtung

Die Kosten für die §57a Begutachtung sind in Österreich nicht gesetzlich geregelt und variieren je nach Betrieb. Für eine genaue Preisauskunft kontaktieren Sie uns bitte direkt – wir informieren Sie transparent über alle anfallenden Gebühren, ohne versteckte Zusatzkosten.

Bei schwerwiegenden Mängeln wird das Fahrzeug vorläufig abgemeldet und darf nicht mehr im öffentlichen Verkehr betrieben werden. Bei leichteren Mängeln erhalten Sie eine Frist zur Behebung. Wir besprechen die festgestellten Mängel ausführlich und können die meisten Reparaturen direkt bei uns durchführen, sodass eine Nachbegutachtung rasch möglich ist.

Ja, unser Team ist für die Wartung, Diagnose und Begutachtung von Elektro- und Hybridfahrzeugen qualifiziert. Wir verfügen über die notwendige Schutzausrüstung für Hochvoltarbeiten und die entsprechende Diagnosesoftware. Die §57a Begutachtung führen wir auch für Elektrofahrzeuge durch.

Fahren in Österreich

In Österreich gilt eine situative Winterreifenpflicht: Bei winterlichen Fahrbedingungen (Schnee, Eis, Matsch) müssen Winterreifen montiert sein oder Schneeketten mitgeführt werden. Zusätzlich ist ein Eiskratzer Pflicht. Wir empfehlen außerdem, Scheibenwaschwasser mit Frostschutz aufzufüllen und die Batterie vor dem Winter prüfen zu lassen.

Bremsflüssigkeit ist hygroskopisch – sie nimmt mit der Zeit Feuchtigkeit auf, was den Siedepunkt senkt. Die meisten Hersteller empfehlen einen Wechsel alle zwei Jahre, unabhängig von der Fahrleistung. Wir messen den Wassergehalt der Bremsflüssigkeit und empfehlen einen Wechsel nur dann, wenn er tatsächlich notwendig ist.